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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
(Version 1.1, Stand: 22.10.2014)
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer
Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gilt für alle Kunden (Verbraucher und Unternehmer) gleichermaßen, soweit im Rahmen einzelner Bestimmungen nichts anderes angegeben ist.
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese AGB gelten unabhängig von Art und Umfang der Lieferung oder
Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen für alle
Vertragsbeziehungen der
ELECO Software GmbH
Kastanienwall 56
31785 Hameln
Deutschland
Registergericht Hannover (HRB 60585)
Geschäftsführer: John B. Ketteley und Volker Ahring
(nachfolgend kurz „ELECO“)
mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend gemeinsam als „Kunden“
bezeichnet).
1.2 Der Kunde ist „Verbraucher“, soweit der Zweck der von ihm beauftragten
Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Dagegen ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Vertrags in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
Verträge kommen auf Grundlage dieser AGB mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch ELECO oder mit Lieferung zustande.
3. Leistungen von ELECO
3.1 ELECO stellt dem Kunden nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags
Standardsoftware zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung.
3.2 ELECO behält sich vor, die Spezifikationen der Standardsoftware (z.B. an
technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche
Anforderungen) anzupassen.
3.3 Quellcodes sind nicht Bestandteil der Leistung. Gleiches gilt für
individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Standardsoftware.
4. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
4.1 Die dem Kunden überlassenen Programme einschließlich der gesamten
Dokumentation (nachfolgend zusammenfassend „Standardsoftware“) sind und
verbleiben geistiges Eigentum von ELECO.
4.2 ELECO bleibt insbesondere Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte
an der dem Kunden überlassenen Standardsoftware, auch wenn der Kunde sie
verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten
verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung
von Kopien ist der Kunde zur Anbringung eines entsprechenden Urhebervermerks
verpflichtet.
5. Nutzungsrechte bei dauerhafter Überlassung von Standardsoftware
5.1 ELECO räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare
Recht ein, die in der Auftragsbestätigung spezifizierte Standardsoftware im
Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen (nachfolgend „Lizenz“). Die Einräumung der
Lizenz ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Entrichtung der jeweils
vereinbarten Lizenzgebühren durch den Kunden.
5.2 Der Umfang der vom Kunden erworbenen Lizenz bestimmt sich nach der in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Anzahl von (ggf. in einem lokalen Netz
eingebundenen) Arbeitsstationen bzw. nach Maßgabe von etwaigen gesonderten
Vereinbarungen, die Standortlizenzen oder landes- bzw. weltweite Firmenlizenzen
beinhalten. Als „Arbeitsstation im Netz“ gelten auch zu dem Netz gehörende
Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie
Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz
eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz
erforderlich.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Die überlassene Standardsoftware darf weder ganz noch teilweise Dritten
mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden.
6.2 Der Kunde darf Kennzeichnungen, Urhebervermerke und Eigentumsangaben an der
Standardsoftware in keiner Form verändern und hat auch seine Mitarbeiter
entsprechend zu verpflichten.
6.3 Wenn die Softwarelizenz durch einen Kopierschutzstecker (Hardlock, Dongle
o.ä.) geschützt ist, so obliegt es dem Kunden, sich gegen den etwaigen Verlust
des Kopierschutzsteckers zu versichern. Der Kopierschutzstecker repräsentiert
den Listenpreis der lizenzierten Standardsoftware, sodass im Verlustfall ein
entsprechender Neukauf stattfinden muss.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, durch angemessene, dem Stand der Technik
entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere
gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen
(„Datensicherung“).
6.5 Bei Nichterwerb der Lizenz mangels vollständiger Entrichtung der jeweils
vereinbarten Lizenzgebühren (vgl. Ziff. 5.1) vernichtet der Kunde innerhalb
einer Frist von 5 Tagen nach dem durch ELECO erklärten Rücktritt vom Vertrag
alle Kopien der Standardsoftware und dazugehörige Materialien, einschließlich
Programmverbesserungen und kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund
gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt ELECO
innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert schriftlich die Vernichtung (bzw.
Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen).
7. Zahlungen
7.1 Für die dauerhafte Nutzung der Standardsoftware ist der Kunde zur
Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der
Lizenzgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach den
getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag.
7.2 Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist
ELECO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
8. Lieferung und Termine
Fixe Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Standardsoftware im
Eigentum von ELECO.
10. Gewährleistung (allgemein)
10.1 ELECO übernimmt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die
Gewähr dafür, dass die Standardsoftware die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich
für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignet und
die bei Software dieser Art übliche Qualität hat. ELECO weist darauf hin, dass
es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig
fehlerfrei zu erstellen.
10.2 Sofern und soweit im Einzelfall keine individuelle Vereinbarung über die
Beschaffenheit getroffen wurde, gilt die in der jeweiligen Produktbeschreibung
dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Leistungsfähigkeit sowie alle
anderen spezifischen Programmeigenschaften ergeben sich in diesem Fall allein
aus der jeweiligen Produktbeschreibung. ELECO übernimmt mangels entsprechender
Vereinbarung keine Gewährleistung dafür, dass die Standardsoftware speziellen
Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der
beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. ELECO gewährleistet den
einwandfreien Ablauf der Standardsoftware nur auf den von ELECO im Rahmen der
Produktbeschreibung freigegebenen Betriebssystemen. Einsatzbereich,
10.3 Wird die vereinbarte Nutzeranzahl im Simultanbetrieb überschritten, wird
fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als „Simultanbetrieb“ gilt auch die
Benutzung der Software auf tragbaren Computern.
10.4 Bei Vorliegen eines Mangels setzt der Kunde ELECO eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt ELECO mit, welche Art der Nacherfüllung –
Nachbesserung der gelieferten oder Ersatzlieferung einer neuen, mangelfreien
Sache – er wünscht. ELECO ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ELECO durchgeführt
werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine Nachteile für den
Kunden mit sich bringen würde. ELECO kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ELECO durchführbar
ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben Mangel stehen ELECO zwei
Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits
nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein
zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist.
Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert
wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
10.5 Falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich un-möglich oder aus
wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, wird sich ELECO um eine Ausweichlösung
(„Workaround“) bemühen, die zu einer tauglichen Umgehung des Anwendungsproblems
führt.
10.6 Hat der Kunde ELECO auf Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich
heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel
ELECO nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die
Inanspruchnahme von ELECO grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, den
entstandenen Aufwand zu ersetzen.
11. Haftung
11.1 ELECO haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach
den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELECO nur, soweit sie eine
Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
11.3 Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese der Höhe nach
auf das Einfache der Auftragssumme sowie auf solche Schäden begrenzt, die
vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt bei Haftung aus
leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens seitens
ELECO.
11.4 Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für
Personen-Schäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
bleibt unbeschränkt.
11.5 Für Freeware-Produkte von ELECO (z.B. o2c-Player und Beta-Versionen) wird
jede Haftung ausgeschlossen, die Verwendung erfolgt grundsätzlich auf eigene
Gefahr. ELECO ist jedoch bemüht, Freeware-Produkte ohne erhebliche oder bekannte
Mängel zu veröffentlichen.
11.6 Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht
von ELECO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems
beeinträchtigt, so ist ELECO für entstehende Schäden nicht haftbar.
11.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen –
sind ausgeschlossen. ELECO haftet insbesondere nicht für mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg und mittelbare Schäden.
11.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ELECO, wenn Ansprüche direkt
gegen diese geltend gemacht werden.
11.9 Im Falle einer Inanspruchnahme von ELECO ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen
oder unzureichender Datensicherung nach Maßgabe von Ziff. 6.4.
12. Hinweise zur Datenverarbeitung
12.1 ELECO erhebt im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen Daten des Kunden.
Sie beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
und des Telemediengesetzes (TMG). Ohne Einwilligung des Kunden wird ELECO
Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen,
soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die
Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
12.2 Ohne die Einwilligung des Kunden wird ELECO Daten des Kunden nicht für
Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
12.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über von ihm gespeicherte Daten
Auskunft zu verlangen und diese ändern, sperren oder löschen zu lassen, soweit
dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften (steuerrechtliche
Aufbewahrungsfristen etc.) entgegenstehen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Die gesamten Geschäftsbeziehungen von ELECO mit dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht
auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover, ELECO ist jedoch berechtigt,
eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ist der Kunde
kein Kaufmann, so gilt die gesetzliche Regelung.
Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen für Unternehmer
Dieser Teil der AGB gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne von Ziff. 1.3.
14. Ausschließlichkeit dieser AGB
Es gelten ausschließlich die AGB von ELECO. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dem formularmäßigen Hinweis auf
eigene Geschäftsbedingungen widerspricht ELECO ausdrücklich.
15. Erklärungen und Anzeigen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom
Kunden gegenüber ELECO abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,
Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
16. Dienstleistungen, Projektverantwortung und Programmverbesserungen
16.1 Beauftragt der Kunde ELECO mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seiner Projekte, so trägt der
Kunde die alleinige Verantwortung für den Projektablauf und dessen Ergebnisse.
16.2 Sofern und soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart
wird, gehen die ausschließlichen Verwertungsrechte an Änderungen und
Erweiterungen des Programmcodes der Standardsoftware (nachfolgend
„Programmverbesserungen“), die auf Wunsch und Rechnung des Kunden von ELECO
durchgeführt werden, in das geistige Eigentum von ELECO über und können anderen
Kunden somit auch ohne Zustimmung des Kunden von ELECO zur Verfügung gestellt
werden. Etwaige Rechte des Kunden an diesen Programmverbesserungen werden an
ELECO abgetreten. ELECO nimmt die Abtretung an und räumt dem Kunden im Gegenzug
im Hinblick auf die Programmverbesserungen ein Nutzungsrecht nach Maßgabe von
Ziff. 5 ein.
17. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
17.1 ELECO kann Dauerschuldverhältnisse fristlos kündigen,
17.1.1 wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung länger als zwei Monate
in Verzug ist, und/oder
17.1.2 der Kunde – nach schriftlicher Abmahnung – weiter gegen eine Bestimmung
dieser AGB oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt.
17.2 Der Kunde ist zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen wegen nicht mangelbezogener Leistungsstörungen seitens ELECO nur berechtigt, wenn ELECO ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und zuvor schriftlich abgemahnt worden und zudem eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt wurde.
18. Vertraulichkeit
18.1 Der Kunde und ELECO verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen
Behandlung aller Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich
bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind.
18.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen
Informationen,
18.1.1 die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits
bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch
eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen verletzt werden;
18.1.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach
öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses
Vertrags beruht;
18.1.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines
Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und
möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab
unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
19. Gewährleistung (Unternehmer)
19.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziff. 1.3, so beträgt die
Gewährleistungsfrist (abweichend von Ziff. 10.1) 12 Monate.
19.2 Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen
und offen-sichtliche Mängel unverzüglich schriftlich rügen. Im Rahmen der
schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu
beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der
Fehlermeldungen) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der
Arbeitsschritte) möglich ist.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das ELECO nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ELECO Software GmbH, Deisterallee 18, 31785 Hameln, Deutschland, Fon: +49 (0)5151/82239-0, Fax: +49 (0)5151/82239-29, E-Mail: info@eleco-software.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. |
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) — An: ELECO Software GmbH, Deisterallee 18, 31785 Hameln, Deutschland, E-Mail: info@eleco-software.de, Fax: +49 (0)5151/82239-29 — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) _________________________________________________________________________________ — Bestellt am (*) / erhalten am (*) _________________________________________________________________________________ — Name des/der Verbraucher(s) _________________________________________________________________________________ — Anschrift des/der Verbraucher(s) _________________________________________________________________________________ — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) _________________________________________________________________________________ — Datum _________________________________________________________________________________ (*) Unzutreffendes streichen
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