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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

(Version 1.1, Stand: 22.10.2014)

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer

Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) gilt für alle Kunden (Verbraucher und Unternehmer) gleichermaßen, soweit im Rahmen einzelner Bestimmungen nichts anderes angegeben ist.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese AGB gelten unabhängig von Art und Umfang der Lieferung oder Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen für alle Vertragsbeziehungen der

    ELECO Software GmbH
    Kastanienwall 56
    31785 Hameln
    Deutschland

Registergericht Hannover (HRB 60585)
Geschäftsführer: John B. Ketteley und Volker Ahring

(nachfolgend kurz „ELECO“)

mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend gemeinsam als „Kunden“ bezeichnet).
1.2 Der Kunde ist „Verbraucher“, soweit der Zweck der von ihm beauftragten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Dagegen ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss
Verträge kommen auf Grundlage dieser AGB mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch ELECO oder mit Lieferung zustande.

3. Leistungen von ELECO
3.1 ELECO stellt dem Kunden nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags Standardsoftware zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung.
3.2 ELECO behält sich vor, die Spezifikationen der Standardsoftware (z.B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen) anzupassen.
3.3 Quellcodes sind nicht Bestandteil der Leistung. Gleiches gilt für individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Standardsoftware.

4. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
4.1 Die dem Kunden überlassenen Programme einschließlich der gesamten Dokumentation (nachfolgend zusammenfassend „Standardsoftware“) sind und verbleiben geistiges Eigentum von ELECO.
4.2 ELECO bleibt insbesondere Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an der dem Kunden überlassenen Standardsoftware, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien ist der Kunde zur Anbringung eines entsprechenden Urhebervermerks verpflichtet.

5. Nutzungsrechte bei dauerhafter Überlassung von Standardsoftware
5.1 ELECO räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht ein, die in der Auftragsbestätigung spezifizierte Standardsoftware im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen (nachfolgend „Lizenz“). Die Einräumung der Lizenz ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Entrichtung der jeweils vereinbarten Lizenzgebühren durch den Kunden.
5.2 Der Umfang der vom Kunden erworbenen Lizenz bestimmt sich nach der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Anzahl von (ggf. in einem lokalen Netz eingebundenen) Arbeitsstationen bzw. nach Maßgabe von etwaigen gesonderten Vereinbarungen, die Standortlizenzen oder landes- bzw. weltweite Firmenlizenzen beinhalten. Als „Arbeitsstation im Netz“ gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Die überlassene Standardsoftware darf weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden.
6.2 Der Kunde darf Kennzeichnungen, Urhebervermerke und Eigentumsangaben an der Standardsoftware in keiner Form verändern und hat auch seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
6.3 Wenn die Softwarelizenz durch einen Kopierschutzstecker (Hardlock, Dongle o.ä.) geschützt ist, so obliegt es dem Kunden, sich gegen den etwaigen Verlust des Kopierschutzsteckers zu versichern. Der Kopierschutzstecker repräsentiert den Listenpreis der lizenzierten Standardsoftware, sodass im Verlustfall ein entsprechender Neukauf stattfinden muss.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen („Datensicherung“).
6.5 Bei Nichterwerb der Lizenz mangels vollständiger Entrichtung der jeweils vereinbarten Lizenzgebühren (vgl. Ziff. 5.1) vernichtet der Kunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach dem durch ELECO erklärten Rücktritt vom Vertrag alle Kopien der Standardsoftware und dazugehörige Materialien, einschließlich Programmverbesserungen und kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt ELECO innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert schriftlich die Vernichtung (bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen).

7. Zahlungen
7.1 Für die dauerhafte Nutzung der Standardsoftware ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach den getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag.
7.2 Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist ELECO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

8. Lieferung und Termine
Fixe Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Standardsoftware im Eigentum von ELECO.

10. Gewährleistung (allgemein)
10.1 ELECO übernimmt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die Gewähr dafür, dass die Standardsoftware die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignet und die bei Software dieser Art übliche Qualität hat. ELECO weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
10.2 Sofern und soweit im Einzelfall keine individuelle Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, gilt die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften ergeben sich in diesem Fall allein aus der jeweiligen Produktbeschreibung. ELECO übernimmt mangels entsprechender Vereinbarung keine Gewährleistung dafür, dass die Standardsoftware speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. ELECO gewährleistet den einwandfreien Ablauf der Standardsoftware nur auf den von ELECO im Rahmen der Produktbeschreibung freigegebenen Betriebssystemen. Einsatzbereich,
10.3 Wird die vereinbarte Nutzeranzahl im Simultanbetrieb überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als „Simultanbetrieb“ gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern.
10.4 Bei Vorliegen eines Mangels setzt der Kunde ELECO eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt ELECO mit, welche Art der Nacherfüllung – Nachbesserung der gelieferten oder Ersatzlieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. ELECO ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ELECO durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. ELECO kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ELECO durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben Mangel stehen ELECO zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
10.5 Falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich un-möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, wird sich ELECO um eine Ausweichlösung („Workaround“) bemühen, die zu einer tauglichen Umgehung des Anwendungsproblems führt.
10.6 Hat der Kunde ELECO auf Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel ELECO nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von ELECO grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, den entstandenen Aufwand zu ersetzen.

11. Haftung
11.1 ELECO haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELECO nur, soweit sie eine Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese der Höhe nach auf das Einfache der Auftragssumme sowie auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens seitens ELECO.
11.4 Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personen-Schäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unbeschränkt.
11.5 Für Freeware-Produkte von ELECO (z.B. o2c-Player und Beta-Versionen) wird jede Haftung ausgeschlossen, die Verwendung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. ELECO ist jedoch bemüht, Freeware-Produkte ohne erhebliche oder bekannte Mängel zu veröffentlichen.
11.6 Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von ELECO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ELECO für entstehende Schäden nicht haftbar.
11.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. ELECO haftet insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und mittelbare Schäden.
11.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ELECO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11.9 Im Falle einer Inanspruchnahme von ELECO ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung nach Maßgabe von Ziff. 6.4.

12. Hinweise zur Datenverarbeitung
12.1 ELECO erhebt im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen Daten des Kunden. Sie beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Ohne Einwilligung des Kunden wird ELECO Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
12.2 Ohne die Einwilligung des Kunden wird ELECO Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
12.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über von ihm gespeicherte Daten Auskunft zu verlangen und diese ändern, sperren oder löschen zu lassen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften (steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen etc.) entgegenstehen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Die gesamten Geschäftsbeziehungen von ELECO mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover, ELECO ist jedoch berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ist der Kunde kein Kaufmann, so gilt die gesetzliche Regelung.

Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen für Unternehmer

Dieser Teil der AGB gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne von Ziff. 1.3.

14. Ausschließlichkeit dieser AGB
Es gelten ausschließlich die AGB von ELECO. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht ELECO ausdrücklich.

15. Erklärungen und Anzeigen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber ELECO abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16. Dienstleistungen, Projektverantwortung und Programmverbesserungen
16.1 Beauftragt der Kunde ELECO mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seiner Projekte, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Projektablauf und dessen Ergebnisse.
16.2 Sofern und soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wird, gehen die ausschließlichen Verwertungsrechte an Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes der Standardsoftware (nachfolgend „Programmverbesserungen“), die auf Wunsch und Rechnung des Kunden von ELECO durchgeführt werden, in das geistige Eigentum von ELECO über und können anderen Kunden somit auch ohne Zustimmung des Kunden von ELECO zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Rechte des Kunden an diesen Programmverbesserungen werden an ELECO abgetreten. ELECO nimmt die Abtretung an und räumt dem Kunden im Gegenzug im Hinblick auf die Programmverbesserungen ein Nutzungsrecht nach Maßgabe von Ziff. 5 ein.

17. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
17.1 ELECO kann Dauerschuldverhältnisse fristlos kündigen,

17.1.1 wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung länger als zwei Monate in Verzug ist, und/oder
17.1.2 der Kunde – nach schriftlicher Abmahnung – weiter gegen eine Bestimmung dieser AGB oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt.

17.2 Der Kunde ist zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen wegen nicht mangelbezogener Leistungsstörungen seitens ELECO nur berechtigt, wenn ELECO ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen und zuvor schriftlich abgemahnt worden und zudem eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt wurde.

18. Vertraulichkeit
18.1 Der Kunde und ELECO verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind.
18.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

18.1.1 die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
18.1.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
18.1.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

19. Gewährleistung (Unternehmer)
19.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziff. 1.3, so beträgt die Gewährleistungsfrist (abweichend von Ziff. 10.1) 12 Monate.
19.2 Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und offen-sichtliche Mängel unverzüglich schriftlich rügen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das ELECO nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ELECO Software GmbH, Deisterallee 18, 31785 Hameln, Deutschland, Fon: +49 (0)5151/82239-0, Fax: +49 (0)5151/82239-29, E-Mail: info@eleco-software.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An:

ELECO Software GmbH, Deisterallee 18, 31785 Hameln, Deutschland, E-Mail: info@eleco-software.de, Fax: +49 (0)5151/82239-29

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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— Bestellt am (*) / erhalten am (*)

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— Name des/der Verbraucher(s)

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— Anschrift des/der Verbraucher(s)

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— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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— Datum

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(*) Unzutreffendes streichen

 

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